Rund um zwei deutsche WWE-Stars gibt es neue beziehungsweise erneut aufgegriffene Entwicklungen. Bei Gunther sorgt eine frühere Erklärung von Dave Meltzer zur umstrittenen Aufgabe seines WALTER-Namens wieder für Aufmerksamkeit. Dabei soll ausgerechnet die Sorge vor einem möglichen Spitznamen eine entscheidende Rolle gespielt haben.
Unterdessen gibt es im laufenden Gerichtsverfahren gegen Ludwig Kaiser eine wichtige Terminierung. Über den Antrag seiner Verteidigung, die gegen ihn erhobene Anklage wegen Körperverletzung abzuweisen, soll im Oktober entschieden werden. Zuvor steht allerdings noch ein weiterer Gerichtstermin an.
Warum Vince McMahon den Namen WALTER nicht behalten wollte
Als WALTER Anfang 2022 bei WWE NXT plötzlich den Namen Gunther annahm, sorgte die Entscheidung unter Wrestlingfans für erhebliche Diskussionen. Der Österreicher hatte bereits über Jahre hinweg unter seinem bisherigen Namen einen internationalen Ruf aufgebaut und war auch bei WWE als WALTER zu einem der prägendsten Stars von NXT UK geworden.
Eine derzeit erneut in den sozialen Medien verbreitete Erklärung von Dave Meltzer liefert einen ungewöhnlichen Hintergrund für die damalige Entscheidung. Demnach ging die Umbenennung direkt auf Vince McMahon zurück.
Der frühere WWE-Chef soll befürchtet haben, dass Fans aus WALTER irgendwann den Spitznamen „Wally“ machen könnten. Einen solchen Namen habe McMahon für einen bedrohlich präsentierten ausländischen Main Event Heel nicht passend gefunden. Deshalb sei die Entscheidung gefallen, WALTER künftig als Gunther auftreten zu lassen.
Neu ist diese Erklärung allerdings nicht. Meltzer hatte denselben Hintergrund bereits Anfang Februar 2026 im „Wrestling Observer Radio“ geschildert. Die Geschichte wird derzeit lediglich erneut aufgegriffen und diskutiert.
Meltzer stellte damals zudem einen Zusammenhang mit einer anderen Namensentscheidung aus der McMahon-Ära her. Auch bei Antonio Cesaro soll die Befürchtung bestanden haben, dass daraus irgendwann der Spitzname „Tony“ entstehen könnte. Der Schweizer trat später nur noch als Cesaro auf.
Gunther selbst störte sich nicht an der Umbenennung
Die Umbenennung von WALTER in Gunther verlief Anfang 2022 besonders turbulent. WWE hatte zunächst den Namen „Gunther Stark“ als Marke angemeldet. Nachdem öffentlich bekannt geworden war, dass ein deutscher Marineoffizier während des Zweiten Weltkriegs diesen Namen getragen hatte, wurde der Nachname letztlich nicht verwendet.
Gunther selbst erklärte später mehrfach, dass ihn die Änderung wesentlich weniger beschäftigt habe als viele Fans. Aus seiner Sicht hätte es vermutlich ähnliche Kritik gegeben, wenn er jahrelang Gunther geheißen und WWE seinen Namen anschließend in WALTER geändert hätte.
Die anfänglichen Bedenken hinsichtlich des neuen Namens haben seiner Karriere zumindest nicht geschadet. Gunther entwickelte sich zu einem der erfolgreichsten WWE-Stars der vergangenen Jahre, stellte einen Rekord als am längsten amtierender Intercontinental Champion auf und gewann später auch die World Heavyweight Championship.
Aktuell ist „The Ring General“ erneut in einem prominenten Programm zu sehen. Beim SummerSlam am Samstag, dem 1. August 2026, trifft Gunther auf Nick Aldis. Der SmackDown-Generalmanager hat für das Match vorübergehend seine administrativen Aufgaben abgegeben. Bereits bei der Vertragsunterzeichnung am vergangenen Freitag eskalierte die Situation, als Gunther seinen Rivalen schließlich durch einen Tisch beförderte.
Wichtiger Gerichtstermin für Ludwig Kaiser angesetzt
Unterdessen gibt es eine neue Entwicklung im laufenden Strafverfahren gegen Ludwig Kaiser. Der WWE-Star, der mit bürgerlichem Namen Marcel Barthel heißt und inzwischen auch als El Grande Americano auftritt, muss sich wegen eines Vorfalls vom 23. April 2026 in Orlando, Florida, verantworten.
Wie F4WOnline unter Berufung auf aktuelle Gerichtsunterlagen berichtet, wurde für Montag, den 19. Oktober 2026 eine Anhörung angesetzt. Dabei soll ein Richter über den Antrag von Kaisers Verteidigung entscheiden, die gegen ihn erhobene Anklage wegen misdemeanor battery abzuweisen.
Seine Anwälte hatten den Antrag Mitte Juli eingereicht und berufen sich dabei auf Floridas Selbstverteidigungsrecht. Die Verteidigung vertritt die Position, Kaiser habe lediglich die notwendige Kraft eingesetzt, um sich selbst und seine Freundin Andrea Bazarte vor einem möglichen Angriff zu schützen.
Zwei unterschiedliche Darstellungen des Vorfalls
Der Fall geht auf eine Auseinandersetzung in einem Apartmentkomplex in Orlando zurück. Der Anzeigenerstatter Richard Reap behauptet, er habe Kaiser und dessen Begleiterin in einem Fahrstuhl beobachtet und die beiden aufgefordert, sich angemessener zu verhalten. Daraufhin soll es außerhalb des Fahrstuhls zu einem körperlichen Angriff gekommen sein.
Laut dem ursprünglichen Polizeibericht erklärten die Beamten, auf Überwachungsaufnahmen gesehen zu haben, wie Reap geschlagen und gestoßen worden sei. Zudem sei bei ihm eine frische Schramme beziehungsweise Rötung am Hinterkopf festgestellt worden.
Kaisers Verteidigung schildert die Situation dagegen anders. Demnach hätten sich Kaiser und Bazarte lediglich umarmt, als Reap eine aggressive Bemerkung gemacht habe. Außerdem soll er eine abwertende Äußerung über Bazarte sowie die US-Einwanderungsbehörde ICE getätigt haben.
Kaiser räumt laut seiner Verteidigung ein, Reap weggestoßen zu haben. Dies sei jedoch erst geschehen, nachdem dieser aggressiv auf ihn zugekommen sei und Kaiser einen unmittelbar bevorstehenden körperlichen Angriff befürchtet habe. Als Reap wenig später erneut auf den Fahrstuhl zugekommen sei, habe Kaiser ihn ein weiteres Mal zurückgestoßen. Reap soll außerdem eine Getränkeflasche in seine Richtung geworfen haben. Kaiser habe darauf nicht reagiert und den Bereich verlassen.
Bei diesen Angaben handelt es sich um die Darstellung der Verteidigung. Welche Version des Vorfalls sich vor Gericht bestätigen lässt, ist bislang offen.
Überwachungsvideo könnte im Verfahren wichtig werden
Eine wichtige Rolle könnten die Überwachungsaufnahmen des Apartmentkomplexes spielen, die bereits im Polizeibericht erwähnt wurden und im weiteren Verfahren als Beweismittel dienen dürften.
Vor der Anhörung über Kaisers Antrag am 19. Oktober ist für den 27. August noch eine zweite Pre-Trial Conference angesetzt. Kaiser hatte zuvor auf ein beschleunigtes Verfahren verzichtet.
Nach Bekanntwerden des Haftbefehls stellte er sich im Mai den Behörden, kam gegen 1.000 US-Dollar Kaution frei und bekannte sich nicht schuldig. Sollte das Gericht seinem Antrag auf Selbstverteidigungsimmunität folgen, könnte die Anklage abgewiesen werden. Andernfalls würde das Verfahren weiterlaufen.

Dann nennen wir ihn halt Günni 🙂
😉 genau macht es so viel besser lol