Das Bundesstrafverfahren gegen Shawn Chan, dem vorgeworfen wurde, WWE Women’s Championesse Liv Morgan gestalkt zu haben, ist offiziell beendet. Neue Gerichtsdokumente vom 18. Juni 2026 zeigen, dass das zuständige Gericht den Fall formell geschlossen hat, nachdem Chan zuvor für nicht schuldig befunden worden war. Derzeit befindet er sich im Gewahrsam der US-Einwanderungsbehörde ICE, während über seine Abschiebung entschieden wird.
Gericht schließt Verfahren offiziell ab
Das Urteil in dem Fall war bereits am 15. Juni 2026 gefallen. Mit einer sogenannten „Final Order“ vom 18. Juni wurde das Verfahren nun auch offiziell und rechtskräftig beendet.
In dem Dokument stellte das US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk von Florida in Tampa fest, dass Shawn Chan nach Einschätzung der Gutachter keine erhebliche Gefahr mehr für andere Menschen oder für fremdes Eigentum darstellt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er sich von seinem zuvor festgestellten psychotischen Zustand erholt habe und inzwischen von medizinischen Fachleuten als verhandlungsfähig und zurechnungsfähig eingestuft werde.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Chan weder für die Allgemeinheit noch speziell für Liv Morgan eine aktuelle Gefahr darstelle. Auch die Bundesanwaltschaft schloss sich dieser Einschätzung an und legte keine gegenteiligen Beweise vor. Auf dieser Grundlage ordnete Richterin Mary S. Scriven die Einstellung des Verfahrens an.
Chan war wegen zwischenstaatlicher häuslicher Gewalt angeklagt worden. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gedroht. Er hatte jedoch auf sein Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren verzichtet, weshalb die Entscheidung allein durch die Richterin getroffen wurde.
Abschiebungsverfahren läuft weiter
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde Chan aus dem Gewahrsam des US Marshals Service entlassen. Anschließend übergaben die Behörden ihn an die US-Einwanderungs- und Zollbehörde ICE, da bereits zuvor ein entsprechender Einwanderungshaftbefehl gegen ihn vorgelegen hatte.
Nach Angaben der Gerichtsunterlagen hat Chan erklärt, dass er diesen Haftbefehl nicht anfechten möchte. Zudem gab er an, nach Kanada zurückkehren zu wollen.
Dennoch ist derzeit noch unklar, wohin er letztlich abgeschoben wird. Zwar lebte Chan zuletzt in Scarborough in der kanadischen Provinz Ontario, allerdings wurde er ursprünglich in Hongkong geboren. Laut PWInsider steht deshalb noch nicht endgültig fest, ob die Abschiebung nach Kanada oder nach Hongkong erfolgen wird.
Das Einwanderungsverfahren gegen Shawn Chan ist derzeit noch nicht abgeschlossen und wird weiterhin von den zuständigen Behörden bearbeitet. Zusätzlich berichten mehrere US-Medien, dass Chan während des Strafverfahrens selbst darauf gedrängt haben soll, eine sogenannte „Insanity Defense“ in seine Verteidigungsstrategie einzubeziehen. Dabei handelt es sich um eine rechtliche Argumentation, bei der geltend gemacht wird, dass ein Angeklagter aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, die Rechtswidrigkeit seines Handelns oder die Folgen seiner Taten vollständig zu erkennen.
Genau diese Frage spielte im Verfahren eine zentrale Rolle. Die psychiatrischen Gutachter kamen zu dem Schluss, dass Chan zum Zeitpunkt der Vorfälle unter schwerwiegenden Wahnvorstellungen litt und deshalb die Unrechtmäßigkeit seiner Handlungen nicht vollständig erfassen konnte. Diese Einschätzung floss letztlich maßgeblich in die Entscheidung des Gerichts ein.
Gutachter schildern schwere Wahnvorstellungen
Zusätzliche Einzelheiten gehen aus den psychiatrischen Gutachten hervor, die im Rahmen des Verfahrens erstellt wurden. Demnach erklärte Chan gegenüber den Gutachtern, seit seinen frühen Zwanzigern regelmäßig die Stimme Gottes zu hören. Diese Stimme habe ihm Anweisungen gegeben und ihn nach eigenen Angaben auch während seiner gesamten Zeit in Haft begleitet.
Neben seiner Überzeugung, Liv Morgan sei seine Freundin, dokumentierten die Gutachter weitere langjährige Wahnvorstellungen. So soll Chan seit seiner Jugend davon überzeugt gewesen sein, zahlreiche Ideen für Wrestling-Charaktere und Storylines entwickelt zu haben, die später von professionellen Wrestlern übernommen worden seien. Er glaubte demnach, dass verschiedene Wrestling-Persönlichkeiten, mit denen er online Kontakt gehabt habe, auf seine Ideen zurückgegriffen hätten.
Darüber hinaus war er offenbar der Ansicht, dass ihm für diese angeblichen kreativen Beiträge Anerkennung und finanzielle Entschädigung zustehen würden. Beide psychiatrischen Gutachter kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass Chan aufgrund seiner Wahnvorstellungen zum Zeitpunkt der Vorfälle nicht in der Lage gewesen sei, die Rechtswidrigkeit seines Handelns vollständig zu erkennen.
Mit der nun erfolgten Fallschließung ist das strafrechtliche Verfahren beendet. Eventuelle zivilrechtliche Schritte, die von Liv Morgan oder anderen Beteiligten eingeleitet werden könnten, sind davon jedoch nicht betroffen.

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