Chelsea Green erlebte bei WWE SmackDown am 6. Februar einen folgenschweren Abend. In einem Triple Threat Elimination Chamber Qualifying Match gegen Tiffany Stratton und Lash Legend ging sie volles Risiko und zeigte unter anderem einen spektakulären Coast to Coast. Obwohl Stratton das Match gewann, wurde im Anschluss bekannt, dass Green sich im Verlauf des Matches einen Knöchelbruch zugezogen hatte.
Am darauffolgenden Tag wurde sie bei der Verteidigung der AAA World Mixed Tag Team Championship ersetzt. Statt Green trat La Hiedra an ihrer Seite an. In diesem Titelmatch gegen Lola Vice und Mr. Iguana mussten sich La Hiedra und ihr Tag Team Partner Ethan Page geschlagen geben, wodurch auch der Titel verloren ging.
In der darauffolgenden Zeit wurde bekannt, dass Green ihre Verletzung im Rahmen des Triple Threat Matches bei SmackDown erlitten hatte. Trotz des zunächst alarmierenden Begriffs eines Bruchs folgten wenig später differenzierte Einschätzungen zu Schweregrad und Ausfallzeit.
Chelsea Green über Diagnose und erste Tage nach der Verletzung
Bei Busted Open sprach Green offen über ihren Gesundheitszustand und die Diagnose: „Mir geht es gut, ich habe Schmerzen. Der Knöchel ist gebrochen. Ich meine, das Internet wusste schon alles Mögliche über meinen Knöchel, bevor ich es selbst wusste. Aber ja, er ist gebrochen, aber es ist keine schlimme Fraktur, also ist alles in Ordnung. Die Heilung verläuft sehr schnell, wofür ich sehr dankbar bin.“
Weiter erklärte sie, dass sie sich die Verletzung zwar bereits an einem Freitag zugezogen habe, jedoch erst am darauffolgenden Mittwoch erfahren habe, dass es sich tatsächlich um einen Bruch handelt. Zu diesem Zeitpunkt habe sie bereits mehrere Tage in Disney und den Universal Studios verbracht, sei viel unterwegs gewesen, habe getrunken und sogar Achterbahnen genutzt. Deshalb sei sie zu dem Schluss gekommen, dass sie offenbar arbeitsfähig genug sei, um zumindest im Fernsehen aufzutreten. Sie habe WWE deshalb geschrieben, dass sie auch im Rollstuhl oder mit einem Stiefel auftreten würde, da sich aus der Situation ihrer Meinung nach unterhaltsame Möglichkeiten ergeben könnten.
Diese Aussagen unterstreichen, dass Green zunächst nicht einmal unmittelbar von der Schwere der Verletzung wusste und in den Tagen danach weiterhin aktiv unterwegs war, bevor die Diagnose feststand.
Bitte an WWE: Trotz Verletzung weiter im Fernsehen auftreten
Im Rahmen ihres Auftritts bei Busted Open Radio bestätigte Green zudem, dass sie WWE darum gebeten habe, während ihrer Genesungsphase weiterhin im Fernsehen eingesetzt zu werden. Genau deshalb war sie in der SmackDown-Ausgabe vom 20. Februar in einem Rollstuhl zu sehen, als sie Alba Fyre unterstützte.
Auch in der Folge vom vergangenen Freitag trat sie auf, um ihre „Secret Hervice Agentin“ Alba Fyre bei deren Match gegen Charlotte Flair zu begleiten. Trotz Greens Unterstützung konnte Fyre keinen Sieg erringen.
Auch im Gespräch mit Denise Salcedo sprach Green über ihren aktuellen Gesundheitszustand. Dabei betonte sie, dass die Heilung deutlich schneller verlaufe, als sie zunächst erwartet habe. Den Gehstiefel trage sie inzwischen nicht mehr, allerdings eher aus optischen Gründen als aus medizinischer Freigabe.
Gleichzeitig stellte sie klar, dass sie den Stiefel eigentlich weiterhin tragen sollte und medizinisch gesehen noch nicht vollständig darauf verzichten dürfe.
Zur konkreten Verletzung erläuterte sie, dass der Bruch seitlich am Knöchel liege. Zwar bereite ihr die Verletzung Schmerzen, dennoch habe sie im Vergleich zu anderen möglichen Verläufen großes Glück gehabt. In Bezug auf einen gebrochenen Knöchel sei der Schaden verhältnismäßig mild ausgefallen, wofür sie sehr dankbar sei.
Auf die Hoffnung, sie könne bald wieder zurückkehren und müsse nicht lange pausieren, reagierte Green entschlossen und machte deutlich, dass sie nicht vorhabe, längere Zeit auszufallen.
Rechtsstreit um „Bloodline“-Inszenierung: WWE und 2K stellen Abweisungsantrag
WWE und der Videospielpublisher 2K haben offiziell beantragt, eine eingereichte Klage im Zusammenhang mit der Darstellung der Gruppierung The Bloodline abzuweisen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit, in dem behauptet wird, eine charakteristische visuelle Abfolge sei von einer unabhängigen Wrestling-Promotion aus Arkansas übernommen worden.
Der Kläger Nathaniel Tatha-Nanandji, Veranstalter von WCWA Wrestling in Springdale, Arkansas, reichte eine 30-seitige Klageschrift ein. Darin führt er aus, WWE habe eine „unverwechselbare, wiederholbare visuelle Sequenz” übernommen, die er im Jahr 2019 für eine Gruppierung namens Tier 1 entwickelt habe. Nach seiner Darstellung sei nicht eine einzelne Pose betroffen, sondern eine spezifische Abfolge von Inszenierungselementen. Diese Sequenz sei später im WWE-Programm durch The Bloodline verwendet und zudem für die Videospielreihe WWE 2K lizenziert worden.
WWE und 2K widersprechen diesen Vorwürfen und beantragten die Abweisung der Klage. In ihrem Antrag heißt es, der Veranstalter habe „die Tatsachen zur Untermauerung jeder einzelnen Klage unzureichend dargelegt hat“.
Streitpunkt Zugang und Urheberrecht
Ein zentraler Punkt der Verteidigung betrifft den fehlenden Nachweis eines Zugangs zu dem angeblich kopierten Material. Laut den eingereichten Argumenten habe Tatha-Nanandji nicht belegen können, dass WWE tatsächlich Zugriff auf das betreffende Filmmaterial gehabt habe. Die Beklagten vertreten die Auffassung, dass ohne einen solchen Nachweis keine schlüssige Klage wegen Kopierens erhoben werden könne.
Darüber hinaus führen WWE und 2K an, dass ohne eine tragfähige Behauptung einer direkten Urheberrechtsverletzung auch keine sekundäre Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden könne. Zudem wenden sie sich gegen die Klage wegen Verletzung des Handelsaufmachungsrechts nach dem Lanham Act.
In ihrem Antrag führen die Beklagten aus, dass eine Klage nach dem Lanham Act bei sogenannten Ausdruckswerken nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sei. Um nicht gegen den ersten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten zu verstoßen, könne ein solcher Anspruch nur dann bestehen, wenn die beanstandete Nutzung keinerlei künstlerische Bedeutung für das Werk der Beklagten habe und zudem ausdrücklich über Herkunft oder Inhalt täusche, etwa indem der Eindruck erweckt werde, das Werk werde vom Kläger unterstützt oder stehe in direktem Zusammenhang mit ihm.
Darüber hinaus vertreten die Beklagten die Auffassung, dass der Vorwurf einer „unbefugten Verwertung“ von audiovisuellem Material bereits durch das Urheberrecht abschließend geregelt sei. Da sich die Beanstandung letztlich gegen die Vervielfältigung von Inhalten richte, die eindeutig urheberrechtlich geschützt seien, könne dieser Anspruch nicht zusätzlich über andere Rechtsgrundlagen geltend gemacht werden.
Darstellung der ursprünglichen Klage
In seiner Klageschrift beschreibt Tatha-Nanandji eine detailliert choreografierte Präsentation. Nach seiner Darstellung hielt eine Gruppierung inne, formierte sich hierarchisch vor der Kamera, legte eine bewusste Pause ein, hob nacheinander einzelne Finger und endete in einem statischen Bild, das Dominanz und Geschlossenheit symbolisieren sollte.
Er betont ausdrücklich, dass er kein Eigentumsrecht an einzelnen Armbewegungen oder Gesten beanspruche, sondern an der strukturierten Kombination aus Inszenierung, Timing, Kameraführung und narrativer Darstellung. Als urheberrechtlich geschützte Werke führt er zwei WCWA-Veranstaltungen an, deren Registrierung im September 2025 durch das United States Copyright Office erfolgt sei.
Die Klage enthält zudem die Behauptung, ein namentlich nicht genannter Wrestler habe nach Auftritten für die WCWA später bei WWE SmackDown gestanden und zuvor WCWA-Material zur Scouting-Bewertung angefordert. Darüber hinaus wird vorgetragen, ein WWE-Mitarbeiter habe im Jahr 2019 eine WCWA-Veranstaltung besucht und bis 2021 Kontakt gehalten. Aus Sicht des Klägers habe WWE dadurch eine „angemessene Gelegenheit“ gehabt, die Sequenz wahrzunehmen, bevor The Bloodline im September 2021 eine vergleichbare Präsentation eingeführt habe.
Forderungen und öffentlicher Hintergrund
Der Kläger verlangt unter anderem ein Schwurgerichtsverfahren, Schadenersatz, die Herausgabe der angeblich erzielten Gewinne, die Entfernung des beanstandeten Materials aus WWE-Programmen und WWE 2K-Spielen, die Vernichtung der angeblich rechtsverletzenden Inhalte, die Erstattung von Anwaltskosten sowie eine korrigierende Werbung.
Öffentlich zugängliche Einträge zeigen, dass WCWA Wrestling im Jahr 2012 in Springdale, Arkansas, gegründet wurde. Gleichzeitig weisen diese Einträge darauf hin, dass die offizielle Website seit mehreren Jahren nicht aktualisiert wurde, auf der Facebook-Seite seit Mai 2021 keine neuen Beiträge erschienen sind, der YouTube-Kanal seit April 2021 inaktiv ist und ein Google-Eintrag die Promotion als dauerhaft geschlossen ausweist.
Mit dem nun eingereichten Antrag auf Abweisung liegt der nächste Schritt beim zuständigen Gericht, das über die weitere Zulässigkeit der Klage entscheiden wird.
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