Die WWE ist im Laufe ihrer Geschichte bereits mit zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert worden. Nun sieht sich das Unternehmen erneut mit einer Klage aus dem Pro-Wrestling-Umfeld konfrontiert, die sich auf eine zentrale visuelle Inszenierung rund um die Bloodline Gruppierung bezieht.
Klageeinreichung vor US-Bundesgericht in Arkansas
Wie PWInsider berichtet, wurde bereits am 30. Dezember 2025 beim Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den westlichen Bezirk von Arkansas, Abteilung Fayetteville, eine Klage eingereicht. Kläger ist Nathaniel Tatha Nanandji, der als Promoter der Independent Liga WCWA Wrestling in Arkansas tätig war.
Die Klage richtet sich neben der WWE auch gegen deren Eigentümer TKO Group Holdings, den Videospiel Lizenznehmer 2K Games sowie mehrere mit 2K verbundene Unternehmen.
Ursprung der Vorwürfe bei der WCWA Gruppierung Tier 1
In der 30 Seiten umfassenden Klageschrift führt Tatha Nanandji aus, dass er innerhalb der WCWA für kreative Leitung, Booking, Inszenierung, Kameraführung und Veröffentlichung verantwortlich gewesen sei. Ab August 2019 habe er demnach eine wiederkehrende visuelle Abfolge für eine Gruppierung namens Tier 1 entwickelt.
Diese Inszenierung bestand aus einer bewusst aufgebauten Kamerasequenz, die laut Klage eine klare Hierarchie, Kontrolle und Dominanz vermitteln sollte. Der Kläger betont dabei ausdrücklich, dass sich seine Ansprüche nicht auf eine einzelne Geste beziehen, sondern auf die gesamte audiovisuelle Abfolge als schützenswertes Werk.
Beschreibung der geschützten audiovisuellen Sequenz
Nach Darstellung der Klage setzte sich diese Sequenz aus mehreren aufeinander abgestimmten Elementen zusammen. Dazu zählten eine gezielte Aufstellung der Gruppierung zur Kamera, eine kurz gehaltene Pause, zeitlich versetzte Armbewegungen mit ausgestrecktem Finger sowie ein bewusst statisches Abschlussbild, das als Höhepunkt der Inszenierung diente.
Laut Kläger hätten die WWE und ihre Tochtergesellschaften über verschiedene Kanäle ausreichend Gelegenheit gehabt, diese Inhalte wahrzunehmen. Als Beispiele werden interne Scouting Prozesse sowie öffentlich zugängliche WCWA Inhalte auf Plattformen wie Facebook und YouTube genannt.
Parallelen zur Bloodline-Inszenierung ab 2021
In der Klage wird weiter ausgeführt, dass die WWE ab etwa September 2021 eine visuell und narrativ vergleichbare ritualisierte Sequenz für die Bloodline-Gruppierung eingeführt habe. Diese Darstellung sei in Aufbau, Timing und Wirkung mit der zuvor entwickelten Tier 1 Sequenz vergleichbar.
In der Klageschrift wird die Bloodline-Darstellung als eine koordinierte audiovisuelle Abfolge beschrieben, bei der sich die Mitglieder in einer hierarchischen Formation zur Hauptkamera ausrichten, eine kurze bewusste Pause einlegen und anschließend durch ein Startsignal zu synchronisierten Armbewegungen mit ausgestrecktem Finger übergehen. Den Abschluss bildet ein statisches Kamerabild, das einen symbolischen Moment der Anerkennung innerhalb des Segments darstellt.
Registrierung von Urheberrechten im Jahr 2025
Tatha Nanandji gibt an, dass er für zwei WCWA-Videos Urheberrechte angemeldet habe. Dabei handelt es sich um die Produktionen „Monsters and Men: Xander Gold vs Brian Cage Oct 19“ sowie „WCWA Rematch: Purge 1 Double D vs Dusty Gold“. Diese seien im September 2025 offiziell vom US amerikanischen Copyright Office registriert worden.
Überdies wird behauptet, dass die WWE die beanstandete Inszenierung später auch für die Videospielreihe WWE 2K lizenziert habe.
Forderungen des Klägers gegen WWE und weitere Beklagte
Nach eigenen Angaben habe Tatha Nanandji die Ähnlichkeiten erstmals im Januar 2024 bemerkt und die beklagten Parteien im Oktober 2025 darüber informiert, dass er Gewohnheitsrechte der WCWA an Marken und Handelsaufmachungen geltend mache.
In seiner Klage beantragt er ein Schwurgerichtsverfahren sowie eine gerichtliche Feststellung, dass seine Urheberrechte verletzt wurden. Zusätzlich fordert er eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, die Entfernung des beanstandeten Materials aus WWE-Programmen und WWE 2K Spielen, Schadenersatz und Gewinnausgleich, eine vollständige finanzielle Abrechnung, die Vernichtung des Materials, die Erstattung von Anwaltskosten sowie korrigierende Werbung zur Beseitigung möglicher Verbraucherirritationen.
Aktueller Status der WCWA und des Verfahrens
Öffentliche Registereinträge zeigen, dass die WCWA im Jahr 2012 in Springdale, Arkansas, gegründet wurde. Auf der LinkedIn Seite von Tatha Nanandji wird die Promotion weiterhin als aktiv geführt. Die offizielle Website der WCWA wurde jedoch seit Jahren nicht mehr aktualisiert.
Weitere Recherchen zeigen, dass die Facebook-Seite der WCWA zuletzt im Mai 2021 aktiv war und der YouTube Kanal seit April 2021 keine neuen Inhalte veröffentlicht hat. Eine Google Eintragung weist den Standort in Springdale zudem als dauerhaft geschlossen aus.
Aus den bislang vorliegenden Gerichtsunterlagen geht hervor, dass die beklagten Parteien zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht formell vorgeladen wurden.
Gott, das ist ähnlich lächerlich wie das bei Cody. Da will sich nur jemand wichtig machen.
Ja genau , man erinnere sich an die Klagendrohung von WWE an Brian Danielson/ AEW wegen der yes,yes Rufe/Geste.