Der amtierende WWE Intercontinental Champion und AAA Mega Champion Dominik Mysterio hat seit dem 20. Dezember 2025 kein weiteres Match bestritten. Sein bislang letzter Auftritt fand beim AAA Event Guerra de Titanes 2025 statt, bei dem er gemeinsam mit El Grande Americano als Los Gringos Locos 2.0 gegen Rey Fenix und Rey Mysterio antrat.
Verletzung im Match gegen Rey Mysterio
Im Verlauf dieses Tag Team Matches zog sich Dominik Mysterio eine Schulterverletzung zu. Die Blessur ereignete sich, als er von seinem Vater Rey Mysterio einen DDT einstecken musste und dabei unglücklich auf der Schulter landete. Trotz der Verletzung brachte Dominik das Match zu Ende, musste sich am Ende jedoch gemeinsam mit seinem Partner geschlagen geben.
Keine Einsätze bei der WWE Holiday Tour
Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass Dominik Mysterio im Rahmen der laufenden WWE Holiday Tour bei mehreren Live Events in den Ring steigen würde. Nach der Schulterverletzung kam es jedoch zu keiner Teilnahme an den Houseshows. Laut Informationen von Bodyslam+ geht die WWE aktuell äußerst vorsichtig mit ihm um und verzichtet bewusst auf weitere Einsätze, um kein unnötiges Risiko einzugehen.
Positive Signale aus dem Umfeld
Der Bericht von Bodyslam+ merkt zudem an, dass Dominik Mysterio weiterhin guter Dinge sei. Dies wird als mögliches Anzeichen gewertet, dass eine operative Behandlung der Schulter aktuell nicht notwendig ist und die Verletzung konservativ auskuriert werden soll. Eine offizielle Bestätigung zur genauen Diagnose oder zur Ausfallzeit liegt vonseiten der WWE bislang nicht vor.
WWE setzt auf vorsichtige Genesung
Auch wenn sich die WWE bisher nicht öffentlich zur Schwere der Schulterverletzung von Dominik Mysterio geäußert hat, deutet der aktuelle Bericht darauf hin, dass die Situation intern genau beobachtet wird. Demzufolge legt die Promotion großen Wert darauf, Dominik Mysterios vollständige Genesung abzuwarten, bevor er wieder aktiv in den Ring zurückkehrt.
Mutmaßlicher Stalker von Liv Morgan beruft sich kurz vor Prozess auf Unzurechnungsfähigkeit
Kurz vor dem geplanten Prozessbeginn im Fall des mutmaßlichen Stalkings von Liv Morgan hat sich eine neue juristische Entwicklung ergeben, die den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen könnte. Wie PWInsider berichtet, hat der Angeklagte Shawn Chan offiziell einen Antrag auf Unzurechnungsfähigkeit gestellt.
Wie nun bekannt wurde, wurde der Antrag bereits am 23. Dezember 2025 gestellt, also nur wenige Wochen vor dem ursprünglich angesetzten Verhandlungstermin am 12. Januar 2026 vor dem US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk von Florida.
Antrag nach US Strafprozessordnung eingereicht
Chans Verteidigung berief sich bei dem Antrag auf Rule 12.2(b) der Federal Rules of Criminal Procedure. Diese Regelung erlaubt es, Sachverständigengutachten einzubringen, um eine eingeschränkte oder fehlende Schuldfähigkeit geltend zu machen. In dem Antrag erklärten Chans Anwälte, dass nach Auswertung der Beweismittel und nach Gesprächen mit ihrem Mandanten weitere Untersuchungen seines psychischen Zustands erforderlich gewesen seien.
Wörtlich heißt es in dem eingereichten Dokument: „Nach Prüfung der Beweismittel und einem Treffen mit Herrn Chan kam der Verteidiger zu der Überzeugung, dass eine zusätzliche Untersuchung seines psychischen Zustands erforderlich sei, um ihn in der Sache zu verteidigen.“
Psychiatrisches Gutachten sieht akute wahnhafte Störung
Zur weiteren Abklärung beauftragte die Verteidigung die Psychologin Dr. Michelle Ayala mit einer umfassenden Untersuchung. Nachdem es zunächst zu Terminverzögerungen gekommen war, fand die Untersuchung am 24. Oktober 2025 statt. Am 22. Dezember legte Dr. Ayala einen zehnseitigen Bericht vor, in dem sie zu einem klaren Ergebnis kam. In dem Gutachten heißt es: „Herr Chan leidet unter einer akuten wahnhaften Störung, die ihn glauben lässt, er befinde sich in einer romantischen Beziehung mit dem mutmaßlichen Opfer. Herr Chan war zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig.“
Diese Einschätzung bildet die Grundlage für die nun erhobene Einrede der Unzurechnungsfähigkeit.
Staatsanwaltschaft widerspricht wegen Fristversäumnis
Die Staatsanwaltschaft reagierte umgehend auf den Antrag und bezeichnete ihn als verspätet. Sie argumentiert, dass die Frist für Anträge vor Prozessbeginn bereits am 12. Mai 2025 abgelaufen sei. Aus Sicht der Anklage könne der Prozess nicht wie geplant fortgesetzt werden, wenn eine derart grundlegende Änderung der Verteidigungsstrategie so kurz vor dem Verhandlungstermin zugelassen werde.
Verteidigung verweist auf äußere Umstände
Chans Verteidigungsteam widersprach dieser Einschätzung und verwies darauf, dass die Verzögerungen außerhalb ihres Einflussbereichs gelegen hätten. Insbesondere die Terminverfügbarkeit von Dr. Ayala habe den Zeitplan beeinflusst. In ihrer Stellungnahme erklärten sie: „Angesichts der Gründlichkeit der Untersuchung und des Berichts von Dr. Ayala ist eine solche Verzögerung zu erwarten.“
Darüber hinaus argumentierte die Verteidigung, dass die ursprüngliche Frist bereits abgelaufen gewesen sei, bevor Chan überhaupt formell angeklagt wurde. Eine frühere Einreichung sei daher nicht möglich gewesen.
Gericht setzt neue Frist zur Stellungnahme
Das zuständige Gericht hat der Staatsanwaltschaft nun bis zum 6. Januar 2026 Zeit eingeräumt, um offiziell auf den Antrag zu reagieren. Erst danach soll entschieden werden, ob der Verhandlungsplan angepasst wird oder ob am ursprünglichen Termin festgehalten werden kann.
Hintergrund der Vorwürfe gegen Shawn Chan
Wie bereits berichtet, wurde Shawn Chan am 3. Juni 2025 vom FBI festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, von Scarborough in Ontario nach Florida gereist zu sein und dort unbefugt das Grundstück von Liv Morgan betreten zu haben. Laut Anklage soll er ihr Haus über Stunden hinweg umkreist, eine Notiz mit seinen persönlichen Daten hinterlassen und auf der Veranda mit einem Luftgewehr hantiert haben.
Sicherheitskräfte der WWE identifizierten Chan anhand von Überwachungsaufnahmen. Dies führte am 25. Juni zu seiner formellen Anklage. Seitdem befindet sich Chan in Bundeshaft. Sämtliche Anträge auf Freilassung wurden abgelehnt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Prozessbeginn vorerst ungewiss
Durch die Einrede der Unzurechnungsfähigkeit steht der angesetzte Prozessbeginn am 12. Januar 2026 nun auf der Kippe. Ob das Gericht den Antrag zulässt oder den ursprünglichen Zeitplan bestätigt, ist derzeit noch offen.
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