Der strafrechtliche Fall rund um den kanadischen Staatsbürger Shawn Chan, der wegen Stalkings der WWE-Wrestlerin Liv Morgan angeklagt ist, wird sich weiter verzögern. Nach einem aktuellen Beschluss des Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten für den mittleren Bezirk von Florida in der Abteilung Tampa wurde der Prozess offiziell auf die nächste Sitzungsperiode im März verschoben. Grundlage dieser Entscheidung ist eine noch ungeklärte juristische Frage, die derzeit im Zentrum des Verfahrens steht.
Gericht prüft Zulässigkeit einer Unzurechnungsfähigkeitsverteidigung
Auslöser der Verzögerung ist der Versuch der Verteidigung, für Shawn Chan eine Unzurechnungsfähigkeitsverteidigung geltend zu machen. Das Gericht hat bislang nicht entschieden, ob diese Einrede zugelassen wird. Stattdessen wurde das Verfahren ausgesetzt, um eine zusätzliche rechtliche Prüfung zu ermöglichen. Diese offene Entscheidung ist nach Auffassung des Gerichts ausreichend, um den ursprünglich geplanten Prozessbeginn zu verschieben.
Die Staatsanwaltschaft hat dem Antrag deutlich widersprochen. Nach ihrer Darstellung sei der Vorstoß der Verteidigung deutlich zu spät erfolgt und erst Monate nach Ablauf der vorgesehenen Fristen eingereicht worden. Aus Sicht der Regierung sei der Antrag daher verjährt.
Vorwürfe beziehen sich auf Reise nach Florida und Aufenthalt auf Privatgrundstück
Shawn Chan ist wegen eines Vergehens der zwischenstaatlichen häuslichen Gewalt angeklagt. Laut Anklage soll er im Mai 2025 von Scarborough in der kanadischen Provinz Ontario nach Florida gereist sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, stundenlang vor dem Wohnhaus von Liv Morgan aufgehalten zu haben.
Nach Darstellung der Ermittlungsbehörden sei Chan am 26. Mai 2025, dem Tag der Ausstellung seines Reisepasses, nach Orlando geflogen. Gegenüber Zollbeamten habe er angegeben, im WWE Performance Center zu übernachten. Die Einrichtung verfügt jedoch über keine Übernachtungsmöglichkeiten.
Ermittler schildern detaillierten Ablauf am Wohnsitz von Liv Morgan
Vier Tage nach seiner Ankunft soll Chan laut Strafanzeige mehrere Stunden lang zum Wohnsitz von Liv Morgan gefahren sein. Den Ermittlern zufolge umkreiste er das Grundstück mehrfach, betrat es über den Hinterhof, versuchte zur Vordertür zu gelangen und hielt sich mehrere Stunden lang auf dem Gelände auf, bevor er das Grundstück wieder verließ.
Während dieses Aufenthalts habe Chan eine handschriftliche Notiz hinterlassen, die seinen vollständigen Namen, seine kanadische Adresse sowie seine Telefonnummer enthielt. In dieser Notiz schrieb er wörtlich: „Ich bin Shawn, der Typ, mit dem ihr alle auf der [Gaming-Plattform gelöscht] online abhängt. Ihr habt versucht, mich zu kontaktieren – oder sollte ich sagen: mich zu erreichen –, wenn ich nicht in diesem Spiel bin. Also, wer ist hier der Stalker, hm? In über 10 Jahren habe ich NIEMALS etwas Schlimmes gesagt oder getan, doch ihr habt es gewagt, mich ohne Grund zu hassen. Ich bin nur hierhergekommen, um euch einen freundschaftlichen Besuch abzustatten, mehr nicht. Doch dank euch allen bin ich derjenige, der wie ein Stalker aussieht. Ich wollte euch nur wissen lassen, dass ich hier war.“
Festnahme durch das FBI nach Auswertung von Überwachungsaufnahmen
Shawn Chan wurde am 3. Juni 2025 vom FBI festgenommen. Zuvor hatten Sicherheitskräfte der WWE ihn auf Überwachungsaufnahmen aus dem Umfeld von Liv Morgans Wohnhaus identifiziert und die Behörden informiert. Am 25. Juni 2025 erfolgte die offizielle Anklageerhebung.
Seitdem befindet sich Chan in Haft. Mehrere Anträge auf Freilassung bis zum Prozessbeginn wurden abgelehnt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Juristischer Fokus verlagert sich auf psychische Zurechnungsfähigkeit
Während sich die ursprünglichen Vorwürfe auf Chans mutmaßliches Verhalten auf dem Privatgrundstück von Liv Morgan konzentrierten, liegt der Schwerpunkt des Verfahrens inzwischen auf der Frage seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit. Noch ist offen, ob eine Jury im späteren Verlauf des Prozesses überhaupt mit einer Unzurechnungsfähigkeitsverteidigung konfrontiert werden wird.
Bis zu dieser Entscheidung bleibt das Verfahren ausgesetzt. Der neue, vorläufige Zeitrahmen sieht eine Fortsetzung des Prozesses in der März-Sitzung des zuständigen Bundesgerichts vor.
Hinweis für Betroffene
Stalking ist eine ernst zu nehmende Straftat. Personen, die sich verfolgt, bedroht oder belästigt fühlen, können sich in Deutschland an die örtliche Polizei wenden oder Unterstützung bei spezialisierten Hilfsstellen erhalten. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist anonym, kostenfrei und rund um die Uhr unter 08000 116 016 erreichbar. Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Betroffene unter www.hilfetelefon.de
Auch Männer können sich an regionale Beratungsstellen oder an die Polizei wenden, wenn sie von Stalking betroffen sind.
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