Mehrere Gerichtsverfahren mit Bezug zur WWE haben zuletzt neue Entwicklungen erfahren. In den USA befassen sich Bundesgerichte aktuell mit Klagen und Strafverfahren, die sowohl frühere Vorwürfe aus der WWF-Zeit als auch laufende Ermittlungen betreffen, darunter Fragen zur Anonymität von Klägern, zur Unzurechnungsfähigkeit eines Angeklagten und zur Aussetzung eines Betrugsprozesses.
Vince und Linda McMahon legen Einspruch gegen Anonymität der Kläger ein
Vince McMahon und Linda McMahon haben offiziell Einspruch gegen den Antrag ehemaliger WWF-Ringboys eingelegt, ihre Identität in einem laufenden Bundesverfahren weiterhin unter Pseudonym zu schützen. Laut einem Bericht von Brandon Thurston von POST Wrestling und Wrestlenomics reichten beide am 26. Januar getrennte, inhaltlich jedoch ähnliche Schriftsätze bei einem Bundesgericht in Maryland ein. Darin fordern sie, dass der Antrag auf weitere Nutzung von Pseudonymen abgelehnt wird.
Die McMahons argumentieren, dass die Anonymität der Kläger ihre Möglichkeiten zur Verteidigung während der Beweisaufnahme unzulässig einschränken würde. Obwohl ihnen die bürgerlichen Namen der Kläger bereits bekannt sind, richten sich die Anträge gegen eine öffentliche Geheimhaltung der Identitäten im weiteren Verlauf des Verfahrens.
Die Klage wurde von sieben Männern eingereicht, die heute alle über 50 Jahre alt sind. Sie geben an, in ihrer Kindheit während ihrer Zeit als Ringboys bei der damaligen WWF sexuell missbraucht worden zu sein. Der mutmaßliche Haupttäter ist der frühere Ringansager Mel Phillips, der im Jahr 2012 verstarb. Die Kläger werfen Vince und Linda McMahon Fahrlässigkeit vor und erklären, die beiden hätten den Missbrauch ermöglicht oder nicht verhindert. Beide McMahons bestreiten jegliches Fehlverhalten sowie jegliche Kenntnis der Vorfälle.
Anfang Januar beantragten die Kläger, weiterhin als „John Doe“ geführt zu werden. Sie begründeten dies mit anhaltenden psychischen Belastungen, Traumata und der Sorge vor öffentlicher Bloßstellung. Zusätzlich baten sie um eine Schutzanordnung, die den Umgang mit ihren Identitäten während der Beweisaufnahme einschränken soll.
In ihren Schriftsätzen verweisen die McMahons auf jüngere Zivilverfahren in New York, in denen Kläger in Prozessen mit Beteiligung von Sean „P. Diddy“ Combs und Kevin Spacey verpflichtet wurden, unter ihrem bürgerlichen Namen aufzutreten. Zwar erkennen die McMahons an, dass diese Fälle in einer anderen Gerichtsbarkeit verhandelt wurden, dennoch fordern sie das Gericht in Maryland auf, diese Entscheidungen als Orientierung zu berücksichtigen.
Weder WWE noch TKO haben bislang Einspruch gegen die Anonymität der Kläger erhoben. Die Kläger selbst verwiesen darauf, dass beide Unternehmen zu diesem Punkt keine Stellungnahmen abgegeben haben. Eine gerichtliche Entscheidung wird nicht vor dem 6. Februar erwartet, da die Frist zur Stellungnahme der Kläger erst an diesem Tag endet.
Gericht ordnet neue psychiatrische Untersuchung im Fall Liv Morgan an
Im Strafverfahren gegen Shawn Chan, der wegen Stalkings der WWE-Superstar Liv Morgan angeklagt ist, hat ein Bundesrichter in Florida eine zentrale Entscheidung ausgesetzt. Das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den mittleren Bezirk von Florida entschied, dass die Staatsanwaltschaft einen eigenen Sachverständigen beauftragen darf, um Chans psychischen Zustand zu beurteilen, bevor über die Zulässigkeit einer Unzurechnungsfähigkeitsverteidigung entschieden wird.
Richterin Mary S. Scriven stellte in ihrer Anordnung klar, dass die Regierung das Recht hat, die psychiatrischen Gutachten der Verteidigung überprüfen zu lassen. In dem Beschluss heißt es: „Die Staatsanwaltschaft kann einen Sachverständigen beauftragen, eine psychiatrische oder psychologische Untersuchung des Angeklagten durchzuführen, um festzustellen, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig war. Die Staatsanwaltschaft muss ihren Bericht innerhalb von fünfundvierzig Tagen unter Verschluss beim Gericht einreichen.“
Durch die aktuelle Entscheidung ist ein zeitnaher Prozessbeginn unwahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Januar Einspruch gegen den Antrag der Verteidigung auf Zulassung einer Unzurechnungsfähigkeitsverteidigung eingelegt und diesen als verspätet bezeichnet. Die Verteidigung widersprach und verwies auf organisatorische Gründe, darunter den Zeitplan der Gutachterin und formale Korrekturen durch das Gericht.
Laut Gerichtsunterlagen kam die von der Verteidigung beauftragte Sachverständige Dr. Michelle Ayala zu dem Ergebnis, dass Chan an einer akuten wahnhaften Störung leide und deshalb davon überzeugt gewesen sei, sich in einer romantischen Beziehung mit dem mutmaßlichen Opfer zu befinden. Sie kam zu dem Schluss, dass Chan zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig gewesen sei. Gleichzeitig forderte Chan in einem handschriftlichen Schreiben vom 20. Dezember eine schnelle Verhandlung und betonte sein Recht auf ein zügiges Verfahren.
Chan ist wegen zwischenstaatlicher häuslicher Gewalt angeklagt. Nach Angaben der Ermittler reiste er im Mai 2025 von Kanada nach Florida, hielt sich mehrere Stunden auf dem Grundstück von Liv Morgan auf und hinterließ dort eine handschriftliche Nachricht mit persönlichen Daten. Er wurde am 3. Juni vom FBI festgenommen, am 25. Juni angeklagt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.
Prozess gegen Ted DiBiase Jr. wegen Betrugsvorwürfen vorerst gestoppt
Auch im Fall des ehemaligen WWE-Wrestlers Ted DiBiase Jr. wurde das Strafverfahren vor einem Bundesgericht vorerst gestoppt. Laut PW Insider bleibt der Prozess bis zum 22. Februar ausgesetzt. DiBiase Jr. steht im Zusammenhang mit dem Sozialbetrugsskandal in Mississippi, bei dem mehr als 77 Millionen US-Dollar an Bundesmitteln betroffen sind.
Die Unterbrechung erfolgte, nachdem DiBiase Jr. wegen eines medizinischen Notfalls seines Anwalts einen Antrag auf Fehlprozess gestellt hatte. Das Gericht entschied, das Verfahren auszusetzen, da derzeit keine ordnungsgemäße Verteidigung möglich ist. Sollte der Anwalt bis zum festgelegten Datum nicht zurückkehren können, erhält DiBiase Jr. die Möglichkeit, einen neuen Verteidiger zu beauftragen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, an der Umleitung von Geldern beteiligt gewesen zu sein, die für bedürftige Einwohner bestimmt waren und stattdessen an andere Empfänger geflossen sein sollen. Im Raum stehen Vorwürfe wie Überweisungsbetrug, Diebstahl öffentlicher Gelder, Geldwäsche und Verschwörung. Im Falle einer Verurteilung drohen je nach Anklagepunkt mehrjährige Haftstrafen. Ob DiBiase Jr. unrechtmäßig Leistungen bezog oder für nach eigenen Angaben vertraglich vereinbarte Dienste bezahlt wurde, bleibt vorerst offen, da das Verfahren derzeit ruht.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar