Ein Interview aus Danhausens AEW-Zeit wird derzeit erneut in den sozialen Medien verbreitet. Darin sprach der heutige WWE-Wrestler darüber, weshalb er seine schwarz-weiße Gesichtsbemalung als Marke schützen ließ.
Danhausen erklärte den Zweck seiner Markenanmeldung
Danhausen reagierte am 3. November auf X auf die Reaktionen zu dem älteren Interviewausschnitt. Einige Nutzer hatten seine damaligen Ausführungen als Hinweis darauf verstanden, dass er rechtliche Schritte gegen das Sammelkartenspiel Magic: The Gathering erwägen könnte.
Er widersprach dieser Darstellung deutlich. „Wenn ihr euch darüber aufregt, seid ihr dumm“, schrieb Danhausen. Er erläuterte, dass die Markenanmeldung es ihm nicht ermöglichen solle, wahllos andere zu verklagen. Vielmehr gehe es darum, sich selbst vor möglichen rechtlichen Schwierigkeiten wegen seiner Gesichtsbemalung zu schützen.
In einer weiteren Antwort betonte er, dass er Magic: The Gathering liebe. Falls künftig erneut ein ähnliches Design auftauche, wolle er sicherstellen, dass niemand deshalb rechtlich gegen ihn vorgehen könne.
Eine Magic-Karte gab den Anstoß für die Absicherung
Das ursprüngliche Gespräch bei „Insight with Chris Van Vliet“ wurde am 30. Januar 2025 veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt stand Danhausen noch bei AEW unter Vertrag. Der Abschnitt über die Markenanmeldung beginnt im vollständigen Interview nach etwa einer Stunde und drei Minuten.
Danhausen berichtete damals, dass ihm eine Magic-Karte aufgefallen sei, deren Gestaltung seiner Gesichtsbemalung sehr ähnlich sei. Die Karte sei erst erschienen, nachdem er selbst bereits mit diesem Aussehen aufgetreten sei. Fans hätten ihn auf X wiederholt darauf aufmerksam gemacht und ihn in entsprechenden Beiträgen markiert.
Bei der betreffenden Karte handelt es sich um „Juri, Master of the Revue“. Danhausen gab an, er habe zunächst angenommen, dass die Ähnlichkeit vermutlich bedeutungslos sei. Die Hinweise hätten ihn jedoch dazu gebracht, sich mit dem Schutz seines eigenen Designs zu beschäftigen.
Bei der Markenanmeldung unterstützte ihn der als „Gimmick Attorney“ bekannte Anwalt Michael E. Dockins. Danhausen bezeichnete sich im Interview als ersten Wrestler, der seine Gesichtsbemalung als Marke schützen ließ. Anschließend sei auch Sting für eine entsprechende Absicherung zu demselben Anwalt gegangen.
Die Gestaltung seines Make-ups geht auf Pazuzu aus dem Horrorfilm „Der Exorzist“ zurück. Danhausen trug zunächst eine ähnliche Bemalung bei einer Halloweenparty und veränderte das Design später für seine Wrestlingfigur.
If you’re mad about this, you’re stupid.
This isn’t so Danhausen can Willy nilly try to sue people. It’s literally so no one can yell at Danhausen.
— Danhausen (@DanhausenAD) November 3, 2026
Danhausen prägte mehrere WWE-Shows rund um Halloween
Vor seiner aktuellen Klarstellung war Danhausen mehrfach im WWE-TV zu sehen. Am 27. Oktober moderierte er ein YouTube-Special. Drei Tage später folgte die unter dem Titel „Danhausen’s Very Nice, Very Evil SmackDown“ präsentierte Halloween-Ausgabe von SmackDown.
Während der Show beschwor er Finn Bálors „Demon“-Gestalt herauf, die ihm gegen Gunther zu Hilfe kam. Am 31. Oktober übernahm Danhausen außerdem die Gastgeberrolle bei NXT Halloween Havoc.
WWE erhält erneut einen vorläufigen Einwand gegen die RKO-Anmeldung
Bei einer weiteren Markenangelegenheit stößt WWE auf Widerstand des US-Patent- und Markenamtes USPTO. Wie Fightful berichtete, erhob die Behörde am 3. November einen vorläufigen Einwand gegen die jüngste Anmeldung von „RKO“ für Wrestling-Unterhaltungsleistungen.
WWE reichte diesen Antrag am 6. Juli 2026 ein. Er umfasst Wrestling-Auftritte und Darbietungen über Fernsehen, Radio und Onlineplattformen sowie Wrestling-Nachrichten und Informationen im Internet.
Die zuständige Prüfstelle verwies auf sechs bestehende Registrierungen von RKO Pictures. Dazu zählen „RKO Pictures“, „RKO Stage“ und „RKO“. Nach Einschätzung der Behörde stimmen die Bezeichnungen im alleinigen oder prägenden Bestandteil „RKO“ überein. Zudem seien die beantragten Leistungen mit den bereits geschützten Film-, Fernseh- und Unterhaltungsangeboten eng verwandt, wodurch Verwechslungsgefahr bestehe.
Das USPTO verlangt außerdem eine Erklärung dazu, welche besondere Bedeutung „RKO” im professionellen Wrestling hat und ob es sich dabei um einen dort gebräuchlichen Fachbegriff handelt.
Bereits eine frühere Anmeldung für Wrestling-Unterhaltungsleistungen stieß auf denselben Konflikt mit RKO Pictures. Für Merchandise besitzt WWE schon aktive RKO-Marken. Auf den aktuellen Einwand kann das Unternehmen bis zum 3. Februar 2027 mit Argumenten und Nachweisen antworten. Gegen eine Gebühr lässt sich eine zusätzliche Frist von drei Monaten beantragen.
WWE meldet mehrere neue Ringnamen an
Parallel beantragte WWE Markenschutz für mehrere Ringnamen. Am 3. November wurden „Serena Thorn“ und „Kato Sykes“ angemeldet, am 4. November folgte „Marquis Journey“. Nach Angaben von F4W ist noch offen, wer als Serena Thorn und Marquis Journey auftreten wird.
Die Anmeldungen betreffen Unterhaltungsleistungen der Klasse 041. Genannt werden unter anderem Wrestling-Auftritte, Übertragungen über Fernsehen, Radio und Internet, Wrestling-Informationen, Fanclubveranstaltungen sowie Newsletter und Blogs.
Kato Sykes ist bereits der neue Ringname von Conan Lycan. Er stellte ihn am 3. November über seine sozialen Netzwerke vor. Lycan spielte früher Football, trainierte an der Black and Brave Wrestling Academy von Seth Rollins und Marek Brave und war in der Amazon-Prime-Video Show „Beast Games“ zu sehen.
AJ Styles entdeckte ihn in der Independent-Szene und setzte sich für seine Teilnahme an einem WWE-Tryout während der diesjährigen SummerSlam-Woche ein. Bei WWE EVOLVE am 7. Oktober überbrachte Styles ihm anschließend die Nachricht über seinen WWE-ID-Vertrag.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar