AEW verklagt Produktionsfirma wegen ausstehender Zahlungen
Wie POST Wrestling berichtet, hat AEW Klage gegen Ring Productions LLC eingereicht. Das Unternehmen produzierte den Film Queen of the Ring, der die Geschichte der Wrestling-Pionierin Mildred Burke erzählt. Hintergrund der Klage ist ein Sponsoring-Vertrag, den beide Seiten im Januar 2025 abgeschlossen hatten.
Demnach verpflichtete sich Ring Productions, insgesamt rund 350.000 US-Dollar an AEW zu zahlen. Im Gegenzug bewarb AEW den Film umfangreich. Dazu gehörten unter anderem gesponserte Matches bei AEW-Veranstaltungen, Auftritte von Darstellern am Ring, Trailer-Einspielungen in den Arenen sowie Werbebeiträge von AEW-Talenten in den sozialen Medien.
Laut der Klageschrift überwies Ring Productions bis Mai 2025 insgesamt 250.000 US-Dollar. Eine vereinbarte Zahlung, die am 28. Februar fällig gewesen war, blieb jedoch aus. AEW fordert deshalb die noch offenen 100.000 US-Dollar aus dem Sponsoring-Vertrag sowie zusätzlich mehr als 5.000 US-Dollar an vertraglich vereinbarten Reisekosten für eingesetzte Talente. Außerdem verlangt die Promotion monatliche Verzugszinsen in Höhe von 1,5 Prozent auf die verspäteten Zahlungen.
Zwischen September und Dezember 2025 versuchte AEW eigenen Angaben zufolge viermal per E-Mail, Kontakt mit Ring Productions aufzunehmen – ohne Erfolg. Im März 2026 setzte die Anwaltskanzlei Gunster Yoakley & Stewart dem Unternehmen schließlich eine Frist von sieben Tagen. Laut Klage räumte COO Paul Leighton zwar ein, dass Ring Productions AEW insgesamt 105.262,51 US-Dollar schulde, eine Zahlung erfolgte jedoch weiterhin nicht.
Die Klage wurde schließlich am 26. Juni 2026 beim Fourth Judicial Circuit in Duval County im US-Bundesstaat Florida eingereicht. Bislang wurde Ring Productions die Klage allerdings noch nicht offiziell zugestellt. Deshalb hat auch die übliche 20-tägige Frist zur Stellungnahme noch nicht begonnen.
Besonders bemerkenswert ist, dass der Sponsoring-Vertrag eigentlich eine Schiedsklausel enthält. Solche Vereinbarungen sehen normalerweise vor, Streitigkeiten außerhalb öffentlicher Gerichtsverfahren zu klären. Warum AEW dennoch den Weg über ein öffentliches Gericht gewählt hat, ist bislang nicht bekannt. Möglich wäre, dass dadurch weitere Beteiligte auf offene Forderungen aufmerksam werden könnten.
Dazu zählen möglicherweise unter anderem Toni Storm, Britt Baker, Kamille, Trinity Fatu und Jim Cornette. Der Film „Queen of the Ring“ spielte nach seinem Kinostart im März 2025 lediglich 657.718 US-Dollar ein und blieb damit deutlich hinter den Erwartungen zurück.
Geplante Übernahme könnte Auswirkungen auf AEWs TV-Zukunft haben
Parallel dazu blickt AEW auch mit Spannung auf die Entwicklungen rund um seinen langjährigen Medienpartner Warner Bros. Discovery. Aktuell laufen AEW Dynamite auf TBS und AEW Collision auf TNT. Beide Shows werden außerdem live über Max gestreamt.
Diese Partnerschaft könnte sich jedoch verändern. Paramount Skydance hat angekündigt, Warner Bros. Discovery für rund 110 Milliarden US-Dollar übernehmen zu wollen. Das US-Justizministerium hatte der Übernahme bereits im Juni 2026 zugestimmt.
Am 13. Juli reichten jedoch zwölf US-Bundesstaaten unter der Führung des kalifornischen Generalstaatsanwalts Rob Bonta eine Kartellklage gegen den Deal ein. Die Kläger sind der Auffassung, dass durch die Fusion zwei der fünf größten Hollywood-Studios zusammengeführt würden. Dadurch könnte der Wettbewerb sowohl im Filmgeschäft als auch im Kabelfernsehen erheblich eingeschränkt werden.
Wichtige Gerichtsentscheidung steht unmittelbar bevor
Inzwischen hat sich der Rechtsstreit weiter verschärft. Die Generalstaatsanwälte beantragten eine einstweilige Verfügung, mit der die Übernahme bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gestoppt werden soll.
Deshalb hat ein Bundesgericht für Freitag, den 18. Juli, eine Anhörung angesetzt. Anschließend soll Richterin P. Casey Pitts bis spätestens zum 22. Juli eine Entscheidung treffen. Genau an diesem Tag möchte Paramount die letzten regulatorischen Hürden, darunter die noch ausstehende Genehmigung der Europäischen Union, überwinden und die Übernahme möglichst abschließen.
Paramount weist die Vorwürfe entschieden zurück. Nach Ansicht des Unternehmens beruht die Klage auf einer fehlerhaften Auslegung des US-Kartellrechts. Ungeachtet des laufenden Verfahrens hält Paramount weiterhin an seinem Ziel fest, die Übernahme bis Ende September 2026 abzuschließen.
Dabei spielt auch der Zeitfaktor eine wichtige Rolle. Ab dem 30. September sieht der Übernahmevertrag eine Strafzahlung von täglich sieben Millionen US-Dollar vor, falls sich der Abschluss weiter verzögert. Jede weitere Verschiebung könnte für Paramount deshalb äußerst kostspielig werden.
Für AEW hat der Rechtsstreit zunächst keine unmittelbaren Folgen. Die bestehenden TV-Verträge mit Warner Bros. Discovery bleiben unverändert bestehen und Dynamite sowie Collision laufen wie geplant weiter. Langfristig könnte sich jedoch die Frage stellen, wer künftig über die TV-Rechte der Promotion entscheidet und unter welchen Voraussetzungen ein neuer Medienvertrag ausgehandelt wird.
Die Anhörung am Freitag ist daher nicht nur für Hollywood von großer Bedeutung, sondern könnte auch richtungsweisend für die Zukunft von AEW im US-Fernsehen sein.

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