Ludwig Kaiser muss weiter auf Entscheidung im Gerichtsverfahren warten – Anhörung abgesagt

Ludwig Kaiser sehr aufgebracht
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Ludwig Kaiser befindet sich seit mehreren Monaten in einem laufenden Gerichtsverfahren in Florida. Seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe hat sich der Fall mehrfach weiterentwickelt, während der WWE-Star die gegen ihn erhobene Darstellung entschieden bestreitet. Nun gibt es eine weitere Veränderung im Ablauf des Verfahrens.

Gerichtstermin am 27. August kurzfristig abgesagt

Für den 27. August 2026 war in Orlando eine weitere Anhörung im Verfahren gegen Ludwig Kaiser angesetzt. Dazu kam es allerdings nicht. Wie aus aktuellen Gerichtsunterlagen hervorgeht, wurde der Termin abgesagt. Eine öffentliche Begründung dafür wurde bislang nicht bekannt. Die Absage bedeutet allerdings keineswegs, dass das Verfahren eingestellt wurde oder sich die rechtliche Situation bereits zugunsten des WWE-Stars verändert hat. Der Fall bleibt weiterhin aktiv.

Kaiser, dessen bürgerlicher Name Marcel Barthel lautet und der bei WWE derzeit auch als El Grande Americano auftritt, muss sich deshalb weiterhin mit dem Vorwurf einer einfachen Körperverletzung auseinandersetzen.

Entscheidender Termin bleibt für Oktober angesetzt

Der wesentlich wichtigere Gerichtstermin soll weiterhin am 19. Oktober 2026 um 13:30 Uhr Ortszeit stattfinden. Im Mittelpunkt steht dann der Antrag von Kaisers Verteidigung, das Verfahren unter Berufung auf Floridas „Stand Your Ground“-Gesetz einstellen zu lassen. Seine Anwälte argumentieren, dass Barthel ausschließlich in Selbstverteidigung gehandelt habe und deshalb Immunität vor einer weiteren Strafverfolgung erhalten müsse.

Sollte das Gericht dieser Argumentation folgen, könnte die Anklage vollständig verworfen werden, bevor es überhaupt zu einem regulären Prozess kommt. Die abgesagte Anhörung vom August verändert diesen Termin nach dem derzeitigen Stand nicht. Ein neuer Ersatztermin für die gestrichene Verhandlung wurde bislang ebenfalls nicht öffentlich bekannt.

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Der Fall geht auf einen Vorfall im April zurück

Die Vorwürfe gegen Kaiser beziehen sich auf einen Zwischenfall vom 23. April in seiner Wohnanlage in Orlando. Ein Mann erklärte gegenüber der Polizei, dass er Barthel und dessen Freundin in einem Aufzug begegnet sei. Nachdem er beide aufgefordert habe, sich zu benehmen, soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein.

Der Mann behauptete, Barthel habe ihn mehrfach geschlagen, zu Boden gebracht und ihm anschließend weitere Gewalt angedroht. Im Mai erfuhr Barthel von einem gegen ihn ausgestellten Haftbefehl. Er reiste daraufhin aus Mexiko nach Florida, stellte sich den Behörden und plädierte auf nicht schuldig.

Kaisers Verteidigung schildert den Vorfall vollkommen anders

Die Anwälte des WWE-Stars widersprechen der Darstellung des Mannes in wesentlichen Punkten. Nach ihrer Version soll die Situation eskaliert sein, nachdem der Mann Barthel dabei gesehen habe, wie er seine Freundin umarmte. Er soll daraufhin aggressiv geworden sein, eine abwertende Äußerung gemacht und damit gedroht haben, die US-Einwanderungsbehörde ICE wegen Barthels Freundin zu kontaktieren.

Barthel sei daraufhin aus dem Aufzug gestiegen, um den Mann verbal zur Rede zu stellen. Seine Verteidigung behauptet jedoch, dass er weder eine Drohung ausgesprochen noch den Mann zunächst berührt habe. Stattdessen habe sich der Mann mit erhobenen Händen aggressiv auf Barthel zubewegt. Dieser habe ihn daraufhin lediglich weggestoßen, weil er einen Angriff befürchtet habe.

Als der Mann erneut auf ihn zugekommen sei, habe Barthel ihn ein zweites Mal zurückgedrängt. Außerdem soll der Mann eine Getränkeflasche nach ihm geworfen haben. Weitere körperliche Gewalt habe Barthel nach Darstellung seiner Anwälte nicht eingesetzt.

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Verteidigung beruft sich auf Selbstverteidigung

Genau diese Schilderung bildet die Grundlage des Antrags auf Einstellung des Verfahrens. Barthels Anwälte argumentieren, dass er lediglich das aus ihrer Sicht notwendige Maß an körperlicher Gewalt zur Selbstverteidigung eingesetzt habe, während er sich rechtmäßig in einem gemeinschaftlich genutzten Bereich seines Wohngebäudes aufgehalten habe.

Nach dem in Florida geltenden „Stand Your Ground“-Prinzip habe er in dieser Situation keine Verpflichtung gehabt, sich zurückzuziehen, sofern er vernünftigerweise davon ausgehen konnte, dass ein körperlicher Angriff unmittelbar bevorstand.

Die Verteidigung möchte deshalb erreichen, dass Barthel Immunität vor weiterer Strafverfolgung erhält. Ob das Gericht diese Argumentation akzeptiert, soll voraussichtlich im Oktober geklärt werden.

Überwachungsvideos könnten weiterhin eine wichtige Rolle spielen

Ein weiterer möglicher Faktor sind Aufnahmen aus dem Bereich des Aufzugs. Kaisers Verteidigung hatte bereits versucht, entsprechende Videoaufzeichnungen aus der Wohnanlage zu erhalten. Sollten diese den Vorfall oder Teile davon festgehalten haben, könnten sie eine wichtige Rolle bei der Bewertung der beiden widersprüchlichen Darstellungen spielen.

Bislang ist jedoch nicht öffentlich bekannt, ob verwertbares Videomaterial tatsächlich vorliegt oder welchen Inhalt mögliche Aufnahmen zeigen. Damit bleibt der Fall in mehreren entscheidenden Punkten offen.

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