Roman Reigns: WWE enthüllt weitere Termine – Bloodline-Streit beschäftigt weiter die Gerichte

Roman Reigns schreitet zum Ring
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Roman Reigns wird WWE auch nach dem SummerSlam 2026 regelmäßig zur Verfügung stehen. Der Marktführer hat mehrere Auftritte des „OTC“ bis in den Oktober hinein angekündigt und damit einen deutlich genaueren Einblick in seinen Terminplan gegeben. Neben mehreren TV-Terminen steht auch ein weiterer Premium Live Event auf seiner Liste.

Abseits des Rings beschäftigt derweil eine juristische Auseinandersetzung rund um The Bloodline weiterhin WWE und 2K.

WWE veröffentlicht Roman Reigns‘ Termine bis Oktober

WWE veröffentlichte am 29. Juli 2026 eine neue „See The OTC Live“-Grafik und bestätigte darin mehrere Auftritte von Roman Reigns nach dem SummerSlam.

Den Auftakt bildet der SummerSlam am Sonntag, dem 2. August 2026, in Minneapolis. Bereits einen Tag später soll Reigns bei Raw in Des Moines auftreten. Weitere Termine folgen im August, September und Oktober.

Der bislang von WWE angekündigte Terminplan sieht wie folgt aus:

Sonntag, 2. August 2026 – SummerSlam in Minneapolis, Minnesota

Montag, 3. August 2026 – Raw in Des Moines, Iowa

Montag, 17. August 2026 – Raw in Buffalo, New York

Freitag, 28. August 2026 – Raw & SmackDown in Cleveland, Ohio

Montag, 14. September 2026 – Raw in Mexiko-Stadt, Mexiko

Montag, 5. Oktober 2026 – Raw in St. Louis, Missouri

Samstag, 10. Oktober 2026 – Money in the Bank in New Orleans, Louisiana

Besonders auffällig ist der Termin am 28. August in Cleveland. WWE und die Rocket Arena bewerben die Veranstaltung inzwischen mit Raw- und SmackDown-Branding und dem Hinweis auf zwei Shows an einem Abend. Ursprünglich war der Termin lediglich als SmackDown angekündigt worden.

Money in the Bank bereits fest eingeplant

Mit der neuen Übersicht steht zugleich fest, dass WWE Roman Reigns derzeit auch für Money in the Bank am 10. Oktober in New Orleans bewirbt. Das Premium Live Event findet im Smoothie King Center statt.

Reigns arbeitet bereits seit mehreren Jahren mit einem deutlich reduzierten Terminplan. Die neue Übersicht bedeutet daher keine Rückkehr zu einem klassischen Vollzeitprogramm, liefert jedoch einen vergleichsweise klaren Überblick darüber, wie häufig WWE im Anschluss an den SummerSlam mit ihm plant.

Zwischen einzelnen Auftritten bleiben weiterhin größere Pausen. Nach aktuellem Stand ist Reigns beispielsweise nicht für Sunday Night’s Main Event am 6. September in Atlanta angekündigt. Zwischen Cleveland am 28. August und Raw am 14. September in Mexiko-Stadt entsteht damit eine längere Lücke. Weitere Termine können jederzeit ergänzt werden.

Bloodline-Klage gegen WWE und 2K weiterhin anhängig

Während Reigns im Herbst weiter regelmäßig eingeplant ist, beschäftigt die Präsentation von The Bloodline weiterhin ein US-Gericht.

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Der Independent-Promoter Nathaniel Tatha-Nahandji, der unter dem Namen WCWA Wrestling tätig ist, reichte Ende Dezember 2025 beim United States District Court for the Western District of Arkansas eine Klage gegen WWE sowie mehrere mit der WWE-2K-Videospielreihe verbundene Unternehmen ein.

Zu den Beklagten gehören neben WWE und TKO Group Holdings auch Take-Two Interactive, 2K Games, 2K Sports und Visual Concepts Entertainment.

Tatha-Nahandji wirft den Unternehmen eine Urheberrechtsverletzung vor. Dabei geht es nach seiner Darstellung nicht lediglich um die bekannte Geste, bei der Mitglieder von The Bloodline einen Finger in die Höhe halten.

Kläger beruft sich auf komplette Präsentation

Der Kläger argumentiert vielmehr, für eine WCWA-Gruppierung namens Tier 1 eine bestimmte audiovisuelle Sequenz entwickelt zu haben.

Diese soll aus mehreren aufeinander abgestimmten Elementen bestehen. Dazu zählen die Positionierung der Gruppenmitglieder, eine bewusste Pause, ein Signal des Anführers, die Reaktion der übrigen Mitglieder und eine abschließende Pose für die Kamera.

Tatha-Nahandji behauptet, WWE habe ab ungefähr September 2021 für The Bloodline eine visuell und erzählerisch vergleichbare Präsentation verwendet. Die Darstellung sei später außerdem in der WWE-2K-Videospielreihe aufgegriffen worden.

Zur Grundlage seiner Ansprüche gehören zwei WCWA-Aufzeichnungen, für die 2025 Copyright-Registrierungen erteilt wurden. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Gericht die konkrete Sequenz bereits als urheberrechtlich geschützt oder von WWE kopiert eingestuft hat.

Angebliche Kontakte zu WWE spielen zentrale Rolle

Ein wesentlicher Bestandteil der Klage betrifft die Frage, ob WWE vor der Einführung der Bloodline-Präsentation Zugang zum entsprechenden WCWA-Material gehabt haben könnte.

Tatha-Nahandji behauptet, ein nicht namentlich genannter Wrestler habe zunächst für WCWA gearbeitet und sei später bei WWE SmackDown aufgetreten. Dieser soll Aufnahmen angefordert haben, die WWE-Scouts zur Begutachtung erhalten sollten.

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Zusätzlich führt der Kläger einen angeblichen WWE-Mitarbeiter an, der bereits 2019 eine WCWA-Veranstaltung besucht und anschließend bis 2021 Kontakt mit ihm gehalten haben soll.

Nach Ansicht des Klägers hätte WWE damit mehrere Möglichkeiten gehabt, die Tier-1-Präsentation kennenzulernen. Bei diesen Punkten handelt es sich bislang allerdings ausschließlich um seine Darstellung.

WWE weist die Vorwürfe zurück

Im Februar 2026 beantragten WWE und die weiteren Beklagten, die Klage abzuweisen. Ein zentraler Bestandteil ihrer Argumentation ist, dass Tatha-Nahandji letztlich versuche, allgemein bekannte und seit langer Zeit verwendete Siegesgesten bzw. Gruppenposen urheberrechtlich für sich zu beanspruchen.

Das Hochhalten eines Fingers als Symbol für die Nummer eins und das Präsentieren von Titeln oder anderen Auszeichnungen seien nach Auffassung der Beklagten universelle Ausdrucksformen.

Darüber hinaus bestreitet WWE, dass die Präsentationen von Tier 1 und The Bloodline ausreichend viele schutzfähige Gemeinsamkeiten aufweisen. Die Verteidigung verweist unter anderem auf Unterschiede bei Ablauf, Gruppenzusammenstellung, Kameraperspektiven, Beleuchtung und Timing.

Auch die Behauptung, WWE habe rechtzeitig Zugang zu den entscheidenden Aufzeichnungen gehabt, wird zurückgewiesen.

Kläger fordert Schadenersatz und Entfernung aus WWE-2K-Spielen

Tatha-Nahandji verlangt unter anderem finanziellen Schadenersatz sowie eine Beteiligung an Gewinnen, die seiner Ansicht nach aus der mutmaßlich unrechtmäßigen Verwendung entstanden sind.

Darüber hinaus möchte er erreichen, dass die beanstandete Präsentation künftig nicht mehr verwendet wird. Auch entsprechendes Material innerhalb der WWE-2K-Videospiele soll nach seinen Vorstellungen entfernt werden.

Das Verfahren ist nach dem derzeit öffentlich bekannten Stand weiterhin anhängig. Anfang Juni fand bereits ein Case Management Hearing vor dem zuständigen Bundesgericht statt.

Aktuellen Berichten zufolge soll für den Herbst eine Vergleichskonferenz vorgesehen sein. Bei den zuletzt genannten konkreten Terminen ist allerdings Vorsicht geboten, da die öffentlich einsehbaren Gerichtsunterlagen offenbar noch nicht alle neueren Entwicklungen des Verfahrens enthalten. Ein möglicher Prozesstermin Ende Dezember lässt sich deshalb derzeit nicht unabhängig bestätigen.

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