Im laufenden Verfahren gegen WWE-Star Ludwig Kaiser, bürgerlich Marcel Barthel, gibt es eine neue Entwicklung. Die Verteidigung hat beim zuständigen Gericht einen Antrag eingereicht, um Zugang zu möglichen Überwachungsaufnahmen aus dem Wohnkomplex zu erhalten, in dem sich der mutmaßliche Vorfall ereignet haben soll.
Verteidigung fordert Herausgabe möglicher Videoaufnahmen
Laut den von mehreren US-Medien veröffentlichten Gerichtsunterlagen beantragte die Verteidigung am 16. Juni die Ausstellung einer gerichtlichen Vorladung für Überwachungsaufnahmen aus der Wohnanlage Paramount on Lake Eola in Orlando, Florida.
Nach Angaben im Antrag soll sich der Vorfall am 23. April 2026 gegen 18:30 Uhr vor einem Aufzug im 12. Stock des Gebäudes ereignet haben. Die Verteidigung geht davon aus, dass der betreffende Bereich von Überwachungskameras erfasst wurde und entsprechendes Videomaterial existieren könnte.
Kaisers Anwalt hatte sich bereits direkt an die Verwaltung der Wohnanlage gewandt. Dort wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass mögliche Aufnahmen ohne eine gerichtliche Anordnung nicht herausgegeben werden dürfen.
Angesichts dessen beantragt die Verteidigung nun offiziell, die Wohnanlage zur Herausgabe der Aufzeichnungen zu verpflichten.
Bemerkenswert ist dabei, dass die zuständige Staatsanwältin Shaylynne Kotch laut den Unterlagen keine Einwände gegen den Antrag erhoben hat. Damit dürfte der Weg für die mögliche Beschaffung der Aufnahmen deutlich einfacher werden.
Die nächste Vorverhandlung ist weiterhin für den 16. Juli angesetzt. Sollte es zuvor zu keiner Einigung kommen, wurde für das Verfahren ein möglicher Prozesszeitraum zwischen dem 10. und 28. August vorgesehen.
Das mutmaßliche Opfer schildert den Vorfall
Nach Angaben des mutmaßlichen Opfers Richard Reap soll sich der Vorfall im Aufzug des Wohnkomplexes angebahnt haben. Laut seiner Darstellung befand er sich gemeinsam mit Ludwig Kaiser und einer weiblichen Begleiterin im Aufzug. Reap behauptet, die beiden hätten sich dort in einer aus seiner Sicht unangemessen intimen Weise verhalten.
Als er den Aufzug im 12. Stock verlassen habe, habe er die beiden aufgefordert, sich angemessen zu verhalten. Daraufhin soll es zu der mutmaßlichen Auseinandersetzung gekommen sein.
Die Polizei dokumentierte später einen Kratzer am Hinterkopf sowie Rötungen am Körper von Reap. Nach Einschätzung der Beamten seien diese Verletzungen mit einem kürzlich erfolgten körperlichen Angriff vereinbar gewesen.
Den Ermittlungsunterlagen zufolge wertete die Polizei bereits vorhandene Überwachungsaufnahmen aus dem Gebäude aus. Nach Angaben der Ermittler konnte Ludwig Kaiser auf diesen Aufnahmen als mutmaßlicher Beteiligter identifiziert werden.
Zusätzlich erkannte Reap Kaiser bei einer polizeilichen Fotogegenüberstellung wieder. Vereinzelt wurde außerdem über eine angebliche Drohung von Reap berichtet, die US-Einwanderungsbehörde ICE auf Kaisers Begleiterin aufmerksam zu machen. Diese Behauptung wird jedoch nicht durch die bislang bekannten Gerichtsunterlagen gestützt und gilt daher als unbestätigt.
Kaiser plädiert auf nicht schuldig
Ludwig Kaiser befand sich zum Zeitpunkt des Haftbefehls beruflich in Mexiko. Nachdem er von dem Verfahren erfahren hatte, kehrte er nach Orlando zurück und stellte sich den Behörden freiwillig.
Nach seiner Festnahme wurde er gegen eine Kaution in Höhe von 1.000 US-Dollar wieder auf freien Fuß gesetzt. Kaiser weist die Vorwürfe zurück und hat offiziell auf nicht schuldig plädiert.
Sein Anwalt beantragte zudem erfolgreich eine Genehmigung für internationale Dienstreisen. Dadurch kann Kaiser weiterhin an WWE-Veranstaltungen sowie an Auftritten für AAA teilnehmen.
Aus den Gerichtsunterlagen geht zusätzlich hervor, dass keine Hinweise auf Waffen, Schusswaffen, Alkoholeinfluss oder eine gemeinsame Wohnsituation zwischen Kaiser und dem mutmaßlichen Opfer vorlagen. Der Vorwurf wird deshalb als Misdemeanor Battery, also als Vergehen im Bereich einfacher Körperverletzung, geführt.
Parallel zum Strafverfahren soll das mutmaßliche Opfer außerdem prüfen, ob zusätzlich zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden.

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