Montez Ford: Was über seine TV-Pause und die neue Bewertung der Klage bekannt ist

Montez Ford mit Sonnenbrille, rot-goldenem Ringoutfit und weißem Handschuh hält einen roten Becher während seines WWE-Einzugs.

Zu Montez Fords Fernsehpause und der gegen ihn eingereichten Zivilklage liegen neue Aussagen vor. Sie geben Aufschluss über seine Abwesenheit und darüber, wie die inzwischen verfügbaren Videoaufnahmen eingeordnet werden.

Montez Ford soll aus familiären Gründen pausieren

Nach Informationen von „WrestleVotes” steht Montez Fords Abwesenheit vom WWE-TV nicht im Zusammenhang mit der kürzlich öffentlich gewordenen Klage. In einer Fragerunde erklärte der Insider, dass Ford und Bianca Belair Familienzuwachs bekommen hätten. Dies sei laut seinen Gesprächspartnern der Grund dafür, dass Ford derzeit nicht in den Shows auftrete.

Am 4. August machte Bianca Belair die Geburt ihres Sohnes Romeo Leonardo Leonardo Allen Crawford öffentlich bekannt. Fightful berichtete damals über ihre Mitteilung. WrestleVotes erklärte außerdem, dass das Verfahren vor seiner öffentlichen Bekanntmachung möglichst unter Verschluss geblieben sei.

David Otunga korrigiert seine bisherige Einschätzung

Unabhängig von der Frage nach Fords Fernsehpause hat David Otunga seine Bewertung der Klage geändert. Der frühere WWE-Wrestler und Anwalt hatte zunächst eher die Verteidigung im Vorteil gesehen. Auf den ursprünglich verfügbaren Aufnahmen konnte er den vom Kläger beschriebenen Körperkontakt nach eigener Einschätzung nicht eindeutig erkennen.

In seinem neuen Video vom 19. Oktober erläutert Otunga, weshalb eine weitere Kameraperspektive seine Sicht verändert habe. Nun erkenne er Bewegungen, bei denen Fords linker innerer Oberschenkel offenbar wiederholt das rechte Bein von Noel Lucas berühre. Für Otunga ergibt sich daraus eine stärkere Grundlage für den zivilrechtlichen Anspruch wegen unerlaubten Körperkontakts, der im US-Recht als „battery“ bezeichnet wird.

Ein versehentliches Streifen sei anders zu bewerten als wiederholter Kontakt. Die Verteidigung könne weiterhin argumentieren, mögliche Berührungen seien unbeabsichtigt während des Tanzens entstanden. Nach Otungas Ansicht werde diese Erklärung durch die zusätzliche Perspektive jedoch weniger überzeugend.

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Seiner Einschätzung nach schließt die Absicht, das Publikum zu unterhalten, einen bewussten, unerwünschten Körperkontakt nicht aus. Auch eine als Scherz gedachte Handlung könne deshalb rechtlich relevant sein, ohne dass Ford Lucas habe verletzen wollen.

Weitere Fragen betreffen Zustimmung und Bewegungsfreiheit

Otunga betont außerdem, dass Lucas’ Verhalten nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden dürfe. Dass jemand sitzenbleibt oder lächelt, bedeutet für sich genommen noch kein Einverständnis. Ebenso müsse eine betroffene Person nicht erst jemanden wegstoßen oder eine öffentliche Auseinandersetzung auslösen, damit ihre persönlichen Grenzen berücksichtigt würden.

Auch mit Blick auf den Illinois Gender Violence Act hält Otunga die Position des Klägers inzwischen für stärker. Er verweist auf die von ihm wahrgenommenen Berührungen und sexualisierten Bewegungen sowie auf Fords Position unmittelbar vor Lucas.

Nach seiner Einschätzung könnte diese Position das Argument stützen, Lucas sei in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt gewesen. Wie stark eine solche Einschränkung tatsächlich gewesen sei, könne die Verteidigung allerdings bestreiten. Otunga beschreibt damit mögliche Argumente im Verfahren, keine bereits gerichtlich festgestellten Tatsachen.

Eine mögliche Verantwortung von WWE bleibt gesondert zu prüfen

Nach Otungas Kenntnis habe Ford die Interaktion improvisiert, ohne dass WWE sie zuvor ausdrücklich genehmigt habe. Aus seiner eigenen Zeit bei der Promotion wisse er, dass nicht jede Bewegung eines Wrestlers vor einem Auftritt einzeln abgesprochen werde.

Eine fehlende vorherige Zustimmung würde WWE nach seiner Einschätzung jedoch nicht automatisch von einer möglichen Verantwortung befreien. Lucas könne argumentieren, Ford habe während seiner Arbeit gehandelt, indem er das Publikum unterhielt. WWE könne wiederum bestreiten, dass das konkret beanstandete Verhalten noch zum Rahmen dieser Tätigkeit gehört habe.

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Otunga hält es inzwischen für möglich, dass sich die Beteiligten außergerichtlich einigen. Ob darüber bereits verhandelt wird oder welche Summe im Raum stehen könnte, ist seinen Aussagen nicht zu entnehmen. Unternehmen wägen dabei unter anderem die Kosten eines Prozesses, ihre Erfolgsaussichten und die Beweislage ab. Eine solche Einigung würde nicht automatisch bedeuten, dass alle Vorwürfe zutreffen.

Klageausgang und mögliche Entschädigung bleiben offen

Noel Lucas reichte die Zivilklage am 14. Oktober gegen Ford, WWE und Event Services, LLC ein. Sie betrifft eine Szene während des Einzugs der Street Profits bei Raw am 6. Juli in Rosemont, Illinois. Lucas, der dort außerhalb seines regulären Polizeidienstes als Sicherheitsmitarbeiter arbeitete, wirft Ford einen unerwünschten sexualisierten Tanz und wiederholten Körperkontakt vor.

Otunga stellt ausdrücklich klar, dass seine veränderte Einschätzung keinen Erfolg sämtlicher Klagepunkte vorwegnimmt. Gerade beim gesonderten Anspruch wegen schwerer emotionaler Belastung sehe er weiterhin erhebliche Hürden. Auch eine hohe Entschädigung müsse durch entsprechende Belege gestützt werden.

Ob die Vorwürfe zutreffen, ist bislang nicht gerichtlich geklärt. Laut POST Wrestling soll am 10. Dezember der weitere Ablauf des Verfahrens besprochen werden.

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