Klage gegen WWE wegen angeblicher Rassendiskriminierung abgewiesen, John Cena bestätigt seine Rückkehr in den WWE-Ring

wwe flagge 200722 fb

– Eine ehemalige WWE-Mitarbeiterin, die das Unternehmen wegen angeblicher Rassendiskriminierung verklagt hatte, hat ihre Klage nun von sich aus zurückgezogen – wir berichteten.

Britney Abrahams wurde als Autorin für das Kreativteam des Unternehmens eingestellt. In den zwei Jahren, in denen sie in dieser Funktion tätig war, behauptete sie jedoch, Vorschläge für äußerst anstößige Storylines gesehen oder gehört zu haben, die verschiedene Wrestler des Unternehmens betrafen. Insbesondere behauptete Abrahams, dass einige der Gimmick-Ideen, die ihr entweder direkt vorgelegt oder mit anderen Mitgliedern des WWE-Kreativteams besprochen wurden, Folgendes enthielten:

• Apollo Crews hat einen nigerianischen Akzent (was sie ablehnte, aber das Gimmick schaffte es schließlich ins WWE-TV).

• Mansoor, als Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001

• Shane Thorne, der eine Art Krokodiljäger-Gimmick benutzt, bei dem er Menschen statt Krokodile jagt und eines dieser Ziele Reggie sein soll.

Abrahams behauptet, dass ihre Bedenken bezüglich dieser und ähnlicher Fragen ignoriert wurden. Im Jahr 2022 wurde sie entlassen, weil sie angeblich einen Souvenir-Stuhl von WrestleMania 38 mitgenommen hatte.

Britney Abrahams kann die Klage gegen WWE zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, wenn sie dies wünscht. Einem Bericht über die Gerichtsakten zufolge wurde die Klage von Abrahams selbst abgewiesen, aber nicht fallen gelassen. Das bedeutet, dass die Klage in Zukunft wieder aufgenommen werden kann, wenn die Klägerin dies wünscht.

Der genaue Wortlaut der Zurückweisung lautet wie folgt

„Gemäß Federal Rule of Civil Procedure 41(a)(1)(i) gibt die Klägerin, Britney Abrahams, durch und über ihre Rechtsanwälte, THE COCHRAN FIRM, hiermit bekannt, dass die obige Klage freiwillig und unbeschadet aller Ansprüche und Klagegründe gegen die Beklagten CHRIS DUNN, einzeln, RYAN CALLAHAN, einzeln, JENIFFER PEPPERMAN, einzeln, CHRISTINE LUBRANO, einzeln, MIKE HELLER, einzeln, VINCE MCMAHON, einzeln, STEPHANIE MCMAHON, einzeln, wobei jede Partei ihre eigenen Anwaltsgebühren und -kosten trägt. Die Abweisung der Klage gemäß diesem Abschnitt ist angemessen, da die Beklagten auf die Klage in dieser Sache nicht geantwortet haben.“

– Am Montag, dem 21. August berichtete Ryan Satin, dass John Cena auf dem Weg zurück zur WWE ist, um bei der SmackDown Ausgabe am 1. September in Hershey, Pennsylvania aufzutreten. Außerdem wird er mit der Company nach Übersee reisen, wenn sie am 8. September, das Superstar Spectacle in Hyderabad, Indien veranstalten.

Die Fans fragten sich bei dieser Mitteilung, ob Cena bei beiden Veranstaltungen wrestlen oder nur einen Auftritt haben würde. Diese Spekulationen sind nun vom Tisch, denn Cena selbst hat in den sozialen Medien bestätigt, dass er zum ersten Mal in seiner jahrzehntelangen Karriere in Indien wrestlen wird.

„Ich kann es kaum erwarten, die @WWE-Familie live bei #Smackdown wiederzutreffen! Besonders aufgeregt bin ich, das #WWE Universum in Indien zu treffen und zum ERSTEN MAL überhaupt (in Indien) zu wrestlen! The Time Is NOW…. C U all SEHR bald!!! @WWE @WWEIndia“